GESETZESVOLLZUG

Tiere haben das Recht, daß ihre Interessen gleich berücksichtigt werden wie vergleichbare menschliche Interessen

In den meisten europäischen Ländern ist die Gesetzgebung im Tierschutz ausreichend. Tierquälerei sowie Aussetzen von Tieren ist strafbar. Leider aber nur theoretisch. Sehr selten kommt es je zu einer Anklage, also auch zum Vollzug der Gesetze. Der Gesetzesvollzug ist zu Erreichung der Ziele der Tierärzte im Einsatz äusserst wichtig. Solange das Aussetzen oder das Quälen eines Tieres als Kavaliersdelikt betrachtet wird, wie es in Süd- und Osteuropa noch der Fall ist, wird unsere Arbeit fortlaufend wieder zunichte gemacht.
 
Der Hauptgrund für die Existenz von Strassentieren sind die privaten Hunde und Katzen, die nicht kastriert sind. Fast alle Strassentiere stammen daher aus ungewollten Würfen, die einfach ausgesetzt wurden. Auch wenn die Tierbesitzer wissen, dass sie keine Würfe aussetzen dürfen, ist es doch etwas anderes, wenn das Aussetzen wirklich zu einer Busse oder – je nach Fall – auch zu bedingten Haftstrafen führt.
 
Noch klarer ist es in Fällen von Tierquälerei. Manchmal finden wir misshandelte Tiere über die jeder im Dorf Bescheid weiss, aber niemand verrät den oder die Täter. Und wenn doch einmal jemand ehrlich genug ist und sich dem Tier verpflichtet fühlt, wird er von den anderen dafür bestraft. Doch zum Glück gibt es immer wieder mutige Menschen, die sich für ein gequältes Tier einsetzen. Das ist unsere Chance. Die Tierärzte im Einsatz strengen jährlich mehrere Verfahren an um Tierquälerei und Aussetzen von Tieren zur Anklage zu bringen.
 
Und es wirkt! Im Fall eines Tierquälers wurde zum ersten Mal in der neueren griechischen Geschichte ein Mann zu einer Haftstrafe verurteilt. Es geht nicht primär darum, einzelne Personen zur Bestrafung zu bringen, das Ziel ist vielmehr, dass sich das herumspricht. Dieser Täter hatte kurz danach einen Selbstunfall mit seinem Heuwender, in dem er auf fast die gleiche Weise umkam wie der eine der zwei Hunde, denen er die Augen ausgestochen und die er halbtot auf dem Feld liegengelassen hatte. Solche Geschichten erfahren viele Leute und das hat eine grosse Wirkung.
 
Der dritte sehr häufige Fall betrifft die Vernachlässigung. Nicht nur, dass wir auch in Fällen von Vernachlässigung rechtliche Schritte unternehmen, wir schulen auch regelmässig Polizeiaspiranten zum Thema Tierschutz und können ihnen beibringen, dass sie einschreiten dürfen und sollen, wenn Tiere offensichtlich vernachlässigt werden. Wenn sie beispielsweise irgendwo angebunden sind ohne Wasser, Futter oder Unterstand oder dauernd in ihrem eigenen Dreck stehen müssen.So ist der Gesetzesvollzug ein ausgesprochen wichtiges Mittel im Tierschutz. Im Folgenden zu drei Beispiele von vielen…
 

WIR SIND AUF IHRE HILFE ANGEWIESEN